Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen des Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (StJA) gelten für alle Ferienangebote mit Übernachtung (Freizeiten/“Ferien mit Koffer“) und ohne Übernachtung („Ferien ohne Koffer“), die die Einrichtungen des StJA selbst veranstalten.

Den Ferienangeboten des StJA kann sich grundsätzlich jede/r anschließen, sofern für das jeweilige Angebot keine Teilnahmebe­schränkungen nach Alter oder anderen Kriterien angegeben sind.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt über den Internetshop des Jugendfreizeit- und Bildungswerks (jfbw). Mit der Annahme der Reservierung durch das jfbw kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, sofern beim gewählten Angebot freie Plätze verfügbar sind. Eine persönliche Anmeldung beim jfbw ist ebenfalls möglich. Mündliche Anmeldungen sowie Vorreservierungen können nicht vorgenommen werden.

Anmeldung und Vertragsabschluss bei Freizeiten („Ferien mit Koffer“)

Mit der Anmeldung, bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten, bieten Sie dem stja den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Grundlagen dieses Vertrages bilden die Leistungsbeschreibung, der Preis und die Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und Hinweise zur Anzahlung, sofern beim gewählten Angebot freie Plätze verfügbar sind.

Anmeldung und Vertragsabschluss bei „Ferien ohne Koffer“

Mit der Anmeldung durch eine*n Erziehungsberechtigten bieten Sie der jeweils in der Ausschreibung als Veranstalter genannten Einrichtung des stja den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Grundlagen dieses Vertrages bilden die Leistungsbeschreibung, der Preis und die Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung über den gesamten Teilnahmebeitrag., sofern beim gewählten Angebot freie Plätze verfügbar sind.

2. Zahlungsbedingungen

Bei Freizeiten muss die Restzahlung des Teilnahmebeitrages spätestens bis 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgt sein (gem. § 651 k BGB). Bitte geben Sie bei der Zahlung immer die gewählte Freizeit, Rechnungsnummer und den Namen des Kindes/Jugendlichen an. Bei kurz­fristiger Anmeldung ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort zu entrichten. Ohne vollständige Bezahlung des Teilnahmebeitrages besteht für den Teilnehmer/die Teilnehmerin kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. auf eine Teilnahme an der Freizeit. Un­vorhergesehene Erhöhungen der Kosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651, III BGB) gehen zulasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

Bei den „Ferien ohne Koffer“ wird mit der Anmeldung, spätestens aber innerhalb einer Woche nach der Anmeldung, der vollständige Teilnahmebeitrag fällig. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung.

3. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Beschreibung des Ferienangebotes in Verbindung mit dem jeweils gültigen Prospekt sowie eventueller ergänzender Reiseunterlagen, die dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zur Verfügung gestellt werden. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Werden im Rahmen einer Reise Fremdleistungen vermittelt, so haftet der StJA nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Aus­schreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistungen ausdrücklich hingewiesen wurde.

4. Rücktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Umbuchung, Ersatzperson

Rücktritt, Umbuchung und Ersatzteilnehmer/in bei Freizeiten (Ferien mit Koffer)

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann vor Beginn einer Freizeit jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es gelten insbesondere die Bestim­mungen des § 650 a, IV, SD. 2 BGB. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen (bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten). Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Gemäß § 651 e, III BGB ist es zulässig, Entschädigungspauschalen zu verlangen:

  • bis 43 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
  • zwischen 42 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
  • zwischen 21 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • ab 9 Tage vor bis Beginn der Reise: 80 % des Reisepreises
  • Beginn der Reise: 100 % des Reisepreises

Es steht Ihnen das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht, bzw. in geringerer Höhe entstanden ist, als die von uns erhobene Pauschale. Der Nichtantritt der Reise ohne schriftliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Fall bleibt der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur vollen Bezahlung des Teilnahmebeitrages verpflichtet.

Lässt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit Zustimmung des Veranstalters durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird nur eine Verwaltungsgebühr von EUR 30,00 erhoben. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit Zustimmung des Veranstalters an einer anderen Freizeit teilnimmt. Höher entstandene Kosten können nachgewiesen und gegenüber dem Teilnehmer/der Teilnehmerin geltend gemacht werden (§ 651 b, II BGB).

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

Rücktritt, Umbuchung und Ersatzteilnehmer/in bei „Ferien ohne Koffer“

Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt von einer Veranstaltung ohne die Angabe von Gründen schriftlich möglich. Es wird eine Stornogebühr von 10.- € erhoben. Innerhalb der zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt möglich, wenn das jfbw einen geeigneten Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin findet, die Umbuchungsgebühr beträgt 10.- €.

5. Vertragsobliegenheiten/Ausschlussfrist

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen auftretenden Mangel während der Reise anzuzeigen.

Tritt ein Mangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel den Vertrag kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmög­lich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

Eine Mängelanzeige nimmt der Veranstalter entgegen. Bitte wenden Sie sich an das jfbw, Telefon: 0721-133-5671/5672/5673, Fax: 133-5679

Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise/vor Beginn des Ferienangebotes vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

Bis 4 Wochen vor Reiseantritt/Beginn des Ferienangebotes bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veran­stalter ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung zu unterrichten und ihm/ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält den eingezahlten Teilnahmebeitrag unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Durchführung einer Reise/eines Ferienangebotes nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag. Mehrkosten für Rückbeförderung des Teilnehmers/der Teilnehme­rin trägt diese/r selbst. Kündigt der Veranstalter, muss er sich den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Freizeit/des Ferienangebotes infolge außergewöhnlicher Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist (§ 651 j BGB).

Bei falschen, ungenauen oder unrichtigen Angaben auf dem Anmeldeformular ist der Veranstalter berechtigt, auch nach Reise-/Veranstaltungsbeginn, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Haftungsbegrenzung (gem. § 651 h BGB)

Die Haftung des jfbw ist bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis soweit:

  1. ein Schaden des Freizeitteilnehmers/der Freizeitteilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
  2. das jfbw für jenen dem Freizeitteilnehmer/der Freizeitteilnehmerin entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens durch einen Leistungsträger verantwortlich ist.
  3. aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

Sonstige Beschränkungen

Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin muss bei Freizeiten im Besitz der erforderlichen Ausweispapiere sein, für deren Beschaffung er/sie selbst verantwortlich ist. Werden Teilnehmer/Teilnehmerinnen am Grenzübergang zurückgewiesen, gehen die Reisekosten und die dem Veranstalter entstandenen Gebühren zulasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin; ersparte Aufwendungen werden erstattet. Für den Devisenumtausch, das Einhalten der Devisenbestimmungen und der Zollvorschriften ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin selbst verantwortlich. Es wird in den Vorbesprechungen auf die jeweiligen Bestimmungen hingewiesen. Alle
Teilnehmer/Teilnehmerinnen an den Maßnahmen des stja sind ab Abreisetag/Veranstaltungsbeginn haftpflichtversichert (subsidiäre Versicherung). Bei Fahrten ins Ausland hat jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin dafür Sorge zu tragen, dass er im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung (z. B. Europäische Krankenversicherungskarte) ist. Mit der Buchung sind Gepäck, Kameras, Handys, Musikgeräte und sonstige elektronische Geräte des Teilnehmers/der Teilnehmerin nicht versichert. Besondere Teilnahmebedingungen werden bei den einzelnen Ausschreibungen gemacht. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reisegepäckversicherung sowie bei Auslandsaufenthalten einer Auslandskrankenversicherung.
Grundsätzlich muss jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin bereit sein, sich in eine Gemeinschaft in Solidarität, Teilnahme und Hilfsbereitschaft einzuordnen und zum Gelingen eines gemeinsamen Ferien- und Freizeiterlebnisses beizutragen. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, den Anordnungen der Betreuer/innen Folge zu leisten sowie die Hausordnung einzuhalten. Bei groben Verstößen gegen diese Bestimmungen und Anordnungen sind die Betreuer/innen berechtigt, den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der weiteren Fahrt oder Veranstaltungsteilnahme auszuschließen. Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages oder eines Teils desselben besteht in diesem Falle nicht. Alle evtl. entstehenden Mehrkosten gehen zulasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. dessen Erziehungsberechtigten, sie werden mit evtl. ersparten Aufwendungen verrechnet.
Besondere Teilnahmebedingungen werden bei den einzelnen Ausschreibungen gemacht. Bitte beachten: Bei den Freizeiten wird eine Kaution von 5 € erhoben.

Verjährung

Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegenüber dem Veranstalter verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vorgesehenen Rückreisedatums/Veranstaltungsendes.

Die Anschrift des Reiseveranstalters lautet:
Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe
Jugendfreizeit- und Bildungswerk
Bürgerstr, 16, 76133 Karlsruhe
Tel.: 133-5671/5672/5673, Fax: 133-5679

Die Anschrift des Insolvenzversicherers lautet:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden